- Garantiegesetz
- Garantiegesetz,1) Geschichte: nach der Eingliederung des Kirchenstaates in das Königreich Italien von der italienischen Regierung am 13. 5. 1871 verkündetes Gesetz. Es garantierte dem Papst u. a. die Vorrechte eines Souveräns, eine Jahresrente von über 3 Mio. Francs sowie die Exterritorialität von Vatikan und Lateran sowie des päpstlichen Bezirks Castel Gandolfo. Pius IX. und seine Nachfolger lehnten das Gesetz ab, eine Lösung der Römischen Frage wurde erst 1929 durch die Lateranverträge erreicht.2) Recht: Kurzbezeichnung für das schweizerische Bundesgesetz über die politischen und polizeilichen Garantien zugunsten der Eidgenossenschaft vom 26. 3. 1934. Es regelt die Strafverfolgungsprivilegien zugunsten der Mitglieder des National- und des Ständerates während der Dauer der Bundesversammlung, der Mitglieder des Bundesrates, des Bundeskanzlers und der eidgenössischen Repräsentanten und Kommissäre für Delikte, die sich nicht auf ihre amtliche Stellung beziehen. Ferner legt es u. a. fest, dass die Eidgenossenschaft, ihre Anstalten, Betriebe und unselbstständigen Stiftungen von kantonalen und gemeindlichen Steuern befreit sind.
Universal-Lexikon. 2012.